Kleinunternehmen
Für Deine Werbestrategie stellt sich daher die Frage, ob Du es Dir leisten kannst, einen so großen Teil der Verbraucher bei Deinen Werbeanstrengungen unberücksichtigt zu lassen.
Daher macht es Sinn, Deine Firma in den Gelben Seiten eintragen zu lassen.
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Kleingewerbetreibender bist Du dann, wenn Dein Jahresumsatz unter 600.000 € oder Dein Jahresgewinn unter 60.000 € liegt. Das gilt in der Regel für alle Einzelunternehmer und GbR´s.
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In unserer arbeitsteiligen Wirtschaft durchlaufen Waren vom Rohmaterial übe die Fertigung bis zum Vertrieb einen mehrstufigen Wertschöpfungsprozess, bis sie beim Endkunden ankommen.
Jede Produktionsstufe mündet in einen Verkaufserlös. Auf diesen Umsatz wird dann die Umsatzsteuer erhoben. Dabei soll die Umsatzsteuer aber diese Produktionsstufe nicht belasten. Deshalb darf das Unternehmen die Umsatzsteuer für die eingekauften Produktionsmaterialien und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer abziehen (sog. Vorsteuer).
Damit wird im Endeffekt immer nur der Mehrwert der jeweiligen Produktionsstufe belastet. Daher kommt die Bezeichnung Mehrwertsteuer
Der Begriff Mehrwertsteuer wird aber mit identischer Bedeutung verwendet. Sie soll aber gleichzeitig das jetzt geltende Mehrwertsteuerprinzip zum Ausdruck bringen. In vielen europäischen Ländern wird die Steuer deshalb auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, so zum Beispiel England, Frankreich, Italien und Spanien.
Die Kosten, die das Unternehmen zur Erreichung der Wertschöpfung eingesetzt hatte, waren ihrerseits mit Umsatzsteuer belastet. Sie durften aber nicht mit der Umsatzsteuer auf die Verkaufserlöse verrechnet werden.
Mit der Umstellung der Umsatzsteuer auf das Mehrwertsteuerprinzip änderte sich das. Jetzt dürfen die Unternehmen diese in der Vorstufe entrichtete Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer, von der Umsatzsteuer abziehen.
Einfache Buchführung
Als kleingewerbetreibende Einzelfirma brauchst Du keine Bilanz und auch keine doppelte Buchführung. Für Dich reicht die vereinfachte Einnahme-Überschussrechnung. Diese erfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Das gilt auch für alle Freiberufler, und zwar unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes und Gewinns.
Wenn Du also nicht zur Bilanz per Vermögensvergleich verpflichtet bist, dann brauchst Du auch kein Kassenbuch zu führen.
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Ein Kassenbuch muss folgende Angaben enthalten:
fortlaufende Nummer (Belegnummer)
Datum des Geschäftsvorfalls
Buchungstext
Betrag und Währung der Einnahme oder Ausgabe
zugrunde liegenden Steuersatz
Umsatzsteuer– bzw. Vorsteuerbetrag
aktueller Kassenbestand
Es empfiehlt sich, dafür ein Kassenbuch eines Formularverlages zu verwenden. So etwas bekommst Du im Schreibwarenfachhandel.
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Damit Du Wechselgeld hast, hattest Du zu Beginn des Tages Geld in die Kasse gelegt. Die Standgebühr hast Du wahrscheinlich auch bar bezahlt. Die Quittung legst Du in die Kasse für die spätere Abrechnung. Genau so machst Du das mit Ausgaben für Essen, Trinken oder WC.
Das nennt man eine offene Ladenkasse. Am Schluss eines jeden Tages erstellst Du einen Kassenbericht. Der muss fortlaufend nummeriert sein.
Und so ermittelst Du Deine Tageseinnahmen:: – Kassenendbestand des Vortages (Ermittlung durch Zählung)
– Bareinlagen (z.B. Wechselgeld)
+ Ausgaben (z.B. Standgebühr)
+ Barentnahmen (z.B. für Essen, Trinken, WC)
= Tagesseinnahmen.
Es empfiehlt sich, dafür ein Kassenbericht eines Formularverlages zu verwenden. So etwas bekommst Du im Schreibwarenfachhandel.
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Passgenaue Flyer-Texte
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Antwort 2 Dein Flyer muss aufzeigen, dass Du Deinem Kunden gerade den Nutzen bieten kannst, auf dem es ihm besonders ankommt.
Antwort 3 Dein Kunde soll den Wunsch spüren, mit Dir in Kontakt zu treten.
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- was ist Dein Angebot
- wer Du bist,
- wo Du Dein Geschäft betreibst und
- warum er sich gerade an Dich wenden soll?
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Überzeugen statt Überreden
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