Um es vorweg zu sagen: Wenn Du Ware an einen Kunden schickst und dafür Porto bezahlt hast, dann musst Du dennoch auf das Porto Mehrwertsteuer berechnen. Obwohl Du selbst für das Porto keine Mehrwertsteuer entrichtet hast.
Warum ist das so?
Nach dem Umsatzsteuer-Gesetz (UStG) soll in jeder Stufen der Leistungskette der dort erzielte Mehrwert steuerlich abgeschöpft werden. Dazu hat der Gesetzgeber alle Unternehmer zum Büttel des Staates gemacht. Diese müssen von ihren Kunden im Auftrag des Staates diese Mehrwertsteuer einziehen. Letzten Endes trifft die Mehrwert- oder Umsatzsteuer aber nur den privaten Endverbraucher. Für die Unternehmen in den vorgelagerten Stufen ist die Mehrwertsteuer ohne Einfluss auf ihren Gewinn.
Damit das so ist, hat man folgendes Verfahren gewählt:
Jeder Unternehmer stellt seinem Kunden auf seine Lieferungen und Leistungen Mehrwertsteuer in Rechnung. Dabei dient als Besteuerungsgrundlage nicht nur der Mehrwert, der in dieser Stufe erzielt wird. Vielmehr dient als Grundlage der Mehrwertsteuerermittlung der Rechnungsbetrag für die gesamte Leistung, also der gesamte Umsatz. Der wird mit der Umsatzsteuer belegt. Der Steuersatz beträgt in der Regel 19%. Diese Steuer zieht der Unternehmer im Namen des Staates ein und führt sie an den Fiskus ab.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – Was denn nun?
Der Unternehmer hat aber seinerseits auch Mehrwertsteuer an seine Lieferanten entrichten müssen. Diese sogenannte Vorsteuer darf er jetzt von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen. Im Endeffekt wird damit nur der Mehrwert besteuert, den das Unternehmen in dieser Stufe erwirtschaftet hat.na
Einmal ist von Mehrwertsteuer die Rede, das andere Mal von Umsatzsteuer. Obwohl eigentlich dasselbe gemeint ist. Das ist ganz schön verwirrend.
Der Begriff der Mehrwertsteuer kommt daher, dass auf jeder Stufe der Leistungserbringung nur der hier erwirtschaftete Mehrwert steuerlich abgeschöpft werden soll.
Der Begriff der Umsatzsteuer kommt daher, dass das Steuererhebungsverfahren jeweils die Umsätze auf jeder Leistungsstufe als Bemessungsgrundlage wählt. Das bezieht sich auf die in Rechnung gestellte Steuer für Umsätze aus Lieferungen und Leistungen an Kunden (Umsatzsteuer) sowie auf entrichtete Umsatzsteuer an Lieferanten für deren Lieferungen und Leistungen (Vorsteuer). Dieses Steuererhebungsverfahren heißt Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Dieses Besteuerungsverfahren wird nun auf allen Stufen der gesamten Wertschöpfungskette angewandt, bis die Leistung in der letzten Stufe an den privaten Endverbraucher geliefert wird. Da aber nur die Unternehmer ihre Vorsteuer verrechnen können, nicht aber die Endverbraucher, verteuert sich der Preis für diese Leistung für sie um die Mehrwertsteuer. Diese alleine belastet zum Schluss also den Endverbraucher. Nicht aber die Unternehmer. Das ist genau das, was der Gesetzgeber erreichen wollte.
Warum Mehrwertsteuer auf Porto?
Warum muss ich nun bei der Lieferung einer Ware per Versand auch auf die Portokosten Mehrwertsteuer berechnen? Erinnern wir uns an den oben beschriebenen Grundsatz: In der Regel muss jeder Unternehmer seinen Kunden auf die erbrachten Leistungen, also auch den Versand inklusive Porto, 19% Mehrwertsteuer berechnen.
Und nun wird es spannend.
Für bestimmte Leistungen hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen. Der Gesetzgeber hat das in § 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt. Die Bundespost z.B. ist davon befreit worden, von ihren Kunden Mehrwertsteuer zu erheben. Das bedeutet für Dich, dass Du als Endverbraucher auf Porto keine Mehrwertsteuer entrichten musst. Die Portokosten würden sonst um 19% teurer sein.
Das heißt aber nicht, dass Du selbst auch davon befreit bist, Deinen Kunden auf Deine Lieferungen Mehrwertsteuer zu berechnen. Wenn zu Deiner Leistung auch der Versand inklusive Porto gehört, dann müssen auch diese Leistungsbestandteile mit Mehrwertsteuer belegt werden. Anders wäre das nur dann, wenn Du selbst als Kleinunternehmer insgesamt davon befreit bist, von Deinen Kunden Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen.
Alles halb so schlimm also.
Wenn sich Dein Kunde das nächste Mal über die Mehrwertsteuer beschwert, verweise ihn einfach auf diesen Blog. Dann hast Du Ruhe.
Weitere Tipps findest Du
– in meinem Buchhaltungs-Workshop
– in meinen Gratis-Starthilfen
– in meinen FAQ´s
Tschüs
Bis zum nächsten Blog
Jan F. Lüth
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Der Autor: Jan Friedrich Lüth
Nach dem Jura-Studium fogten 20 Jahre kaufmännische Verantwortung in Handels- und Industriebetrieben. Seine Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis gibt er seit mehr als 20 Jahren in Form von in Seminaren, Workshops und Einzelcoaching weiter.