Corona-Essay 01: Politik am Gängelband der Naturwissenschaften

FDP fordert „Freiheitskommission“ wegen Corona-Maßnahmen

Freiheitsstatue mit Corona-Maske

Angesichts der starken Einschränkung von Grundrechten im Kampf gegen das Coronavirus schlägt die FDP für den Bundestag eine „Freiheitskommission” vor. „Als unabhängiges Gremium ausgestaltet, ähnlich der Monopolkommission oder den „Wirtschaftsweisen”, könnte die Freiheitskommission die aktuellen freiheitseinschränkenden Maßnahmen und deren Lockerungen überwachen und überprüfen”, heißt es in einem Papier von Fraktionsvize Stephan Thomae, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Eingriff in Grundrechte „immer kritischer”

Thomae sagte, die Eingriffe in Grundrechte seien zu Beginn der Pandemie „verhältnismäßig” gewesen. „Doch mit laufender Dauer der Einschränkungen ist eine immer kritischere Evaluation notwendig.” Zu häufig kämen kritische Stimmen in der Debatte über Eingriffe in Grundrechte zu kurz.

Politische Verantwortung und der angebliche Zwang der Fakten

Schon in den 60er Jahren hat man sich die Frage gestellt, ob und inwieweit die von der Wissenschaft entwickelten Möglichkeiten wirklich eingesetzt werden sollen. Zu entscheiden war und ist immer wieder: Lassen wir uns von der Macht des Faktischen regieren? Oder erhalten wir uns unsere freie Willensentscheidung, unser Leben menschlich zu gestalten? Politische Verantwortung zu übernehmen heißt, die Erkenntnisse der Wissenschaft in unsere politische Willensbildung einzubeziehen. Dabei darf sie aber nicht zum alleinigen Entscheidungsmaßstab werden.

Das ist aber im Zuge der Corona-Krise anscheinend geschehen. Hier ist wohl etwas gewaltig schief gelaufen. Wie konnte das passieren?

Alle Wissenschaftsdisziplinen einbinden

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Naturwissenschaftler und in ähnlicher Weise auch der Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler zur Formulierung des Gemeinwohlbegriffs, das heißt zur Festlegung des politischen Kurses eines Staates herangezogen werden kann.

Die Bundesregierung bedient sich seit Langem externer Fachleute beziehungsweise Beratergremien, wenn es darum geht, ihre politischen Ziele und dorthin führenden Maßnahmen zu beschreiben und festzulegen. Da liegt es in der Natur der Sache, dass die Fragen komplex sind. Dementsprechend versteht es sich, dass auch die Beratergremien in ihrer Zusammensetzung Vertreter unterschiedlicher Disziplinen berücksichtigen müssen. Dazu gehören nicht nur die Naturwissenschaften, sondern eben auch die Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Ein Beratergremium, das diesem Erfordernis keine Rechnung trägt, muss zwangsläufig zu einäugigen Ergebnissen führen.

So kritisiert denn auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), zweithöchster Repräsentant unseres Staates, in einem Interview des Tagesspiegel:  “Wir dürfen nicht allein den Virologen die Entscheidungen überlassen, sondern müssen auch die gewaltigen ökonomischen, sozialen, psychologischen und sonstigen Auswirkungen abwägen. Daran fehlt es offensichtlich seiner Meinung nach.”

Fehlende Transparenz der politischen Willensbildung

Es liegt auf der Hand, dass die Auswahl der wissenschaftlichen Disziplinen wie auch deren einzelne Vertreter von großer Bedeutung für die politische Willensbildung ist. Da diese Beratergremien in hohem Maße Einfluss auf die Politik ausüben, bedarf ihre Zusammensetzung einer politischen Legitimation. Deshalb ist es nötig, die Bestellung derartiger Beratergremien in einem transparenten, nachvollziehbaren und damit kontrollierbaren Auswahlverfahren zu gestalten.

In der aktuellen Corona-Krise hat die Regierung offenkundig bei der Auswahl ihrer Berater alle Grundsätze transparenter, demokratischer Willensbildung bei Seite geschoben. Der Vorschlag der FDP für eine „Freiheitskommission“ kommt natürlich viel zu spät. Solch ein Gremium muss man zu Beginn des politischen Willensbildungsprozesses etablieren. Nicht hinterher, wenn bereits alle Grundrechte einschließlich der Menschenwürde in den Brunnen gefallen sind.

Einseitige Berater führen zu einseitigen Ergebnissen

Wie es aussieht, lässt sich die Bundesregierung in der Corona-Frage alleine von dem Virologen Dr. Christian Drosten sowie ihrem bundeseigenen Robert Koch Institut beraten. Dabei zeigt sich bereits jetzt, dass sich die Einengung des externen Beraterkreises auf eine einzelne Person fatal auswirkt. Die Bundesregierung hat es unterlassen, sich in dieser Frage eine zweite oder dritte Meinung einzuholen. Andererseits ist zu bezweifeln, wie unabhängig das Robert Koch Institut ist, das die Regierung wissenschaftlich beraten soll. Immerhin darf man nicht vergessen, dass das Robert Koch Institut eine Bundesbehörde ist, die dem Gesundheitsministerium untersteht, also an dessen Weisungen gebunden ist. Hier beißt sich die Katze wissenschaftlich in den Schwanz.

Unklare Beratungsziele

Weiterhin bleibt völlig im Dunkeln, was die Bundesregierung mit der Einschaltung des Beraters Dr. Christian Drosten bezweckt. Soll er sie bei der Festlegung ihrer gesundheitspolitischen Ziele beraten? Oder soll er sie darin beraten, welche Maßnahmen am besten zur Erreichung ihrer gesundheitspolitischen Ziele auszuwählen sind? Im ersten Fall hätte die Regierung ihre politische Verantwortung auf dem Wissenschaftler abgeladen. Das wäre politisch unverantwortlich. Im zweiten Fall hätte die Regierung einen Berater hinzugezogen, dem in epidemiologischer Hinsicht die wissenschaftliche Kompetenz fehlt. Das wäre politisch genauso unverantwortlich.

Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

Schließlich mag ich nicht glauben, dass die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen für die massiven Einschränkungen der bürgerlichen Grundrechte einschließlich der Verletzung der Menschenwürde kein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages eingeholt hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Gutachten die vorgesehenen Maßnahmen ohne Bedenken gut geheißen hätte. Entweder war ein solches Gutachten von der Bundesregierung vorsorglich gar nicht erst  eingeholt worden oder es ist in den Schubladen verschwunden, weil die Bedenken den eigenen Zielen im Wege standen.

Klare Ziele fehlen

Mein Eindruck ist, dass die Bundesregierung keine klaren Ziele definiert hat, welche sie mit ihren Maßnahmen erreichen will. Und da liegt das Problem. Ohne Ziele ist eine Planung unmöglich. Ziele müssen messbar, überprüfbar und kontrollierbar sein. Sie müssen relevant und angemessen sein. Die Zielbeschreibung der Bundesregierung ist offenkundig so unscharf, dass sie nicht erkennen lässt, wann die Ziele erreicht sind. Die Zielgrößen müssen sowohl eine zeitliche Dimension aufweisen wie auch eine mengenmäßige Beschreibung enthalten. Solange das nicht der Fall ist, solange ist auch keine Aussage möglich, ob man dem Ziel näher gekommen ist oder wann das Ziel erreicht ist.

Ohne Planung ist alles Zufall

Daraus erklärt sich, dass zwar alle beschlossenen Maßnahmen befristet sind, aber einem generellen Verlängerungsvorbehalt unterliegen. Völlig absurd wird die Situation zusätzlich dadurch, dass die Bundesregierung auf ihrem Weg der Zielerreichung die Messlatten austauscht, anhand derer sie beurteilen wollte, ob sie mit ihren Maßnahmen auf dem richtigen Weg ist. Erst war es „flatten the curve“, dann die Verdoppelungsrate der Infektionen und jetzt auf einmal die Ansteckungsrate.

Mark Twain

Die Bundesregierung handelt offensichtlich so, wie es einmal Mark Twain sehr treffend formuliert hat: “Als wir unser Ziel endgültig aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen.”

Wie es aussieht, liegt hier ein politisches Totalversagen vor. Die Bundesregierung hat sich offensichtlich total-itär verrannt. Es geht jetzt nicht mehr um Schadensbegrenzung. Denn die Schäden sind im zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Bereich wie auch in der Wirtschaft bereits unermesslich groß. Erkennbar geht es der Bundesregierung jetzt nur noch darum, möglichst ohne Gesichtsverlust von dem Baum runter zu kommen, auf den sie geklettert ist.

Wer bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik?

Zum Schluss noch ein Wort zur Bundeskanzlerin. Sie hat bisher immer dann Führungsstärke bewiesen, wenn es um Schwarz-oder-Weiß-Entscheidungen ging. Ich meine damit Entscheidungen wie ein eindeutiges Ja oder Nein. Die Kanzlerin sagt von sich selbst, sie denke die Dinge immer vom Ende her. Da es aber in der aktuellen Corona-Krise an klaren Zielen fehlt, kann man sie auch nicht vom Ende her denken. Deshalb schlingert  die Bundeskanzlerin hinter ihrem Gesundheitsminister Spahn her. Und Herr Spahn sucht die Orientierung bei dem Bundes-Virologen, Dr. Christian Drosten. Der aber gerät immer mehr ins Schleudern. Und mit ihm die gesamte Regierung.

Mahnende Stimmen werden bei Seite geschoben

Unter Verfassungsjuristen wächst der Unmut über die von Bundesregierung und Landesregierungen verfügten Einschränkungen zahlreicher Grundrechte.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor schweren Schäden für die Grundrechte gewarnt. Er sehe die Gefahr einer “Erosion des Rechtsstaats”. Wenn sich die Restriktionen über längere Zeit erstreckten, “dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt”.

Ferner beklagte Papier, dass Unternehmen die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen staatlichen Eingriffe tragen müssten, ohne einen Rechtsanspruch auf Entschädigung zu haben. Das Infektionsschutzgesetz müsse deshalb “umgehend” reformiert werden. Offenkundig habe bei Verabschiedung des Gesetzes niemand an Maßnahmen von der derzeitigen Tragweite gedacht.

Auch der Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU)  sagte gegenüber dem FOCUS, Teile davon seien verfassungswidrig. „Die Situation, in der wir leben, hat einen notstandsähnlichen Charakter angenommen“, kritisierte der ehemalige Bundesverteidigungsminister und Mitautor und -herausgeber des als Standardwerk geltenden Grundgesetzkommentars Maunz/Dürig/Herzog/Scholz .

Und nicht zuletzt mahnt der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), zweithöchster Repräsentant unseres Staates: „Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar.“

Die Regierung schiebt offenkundig alle mahnenden Stimmen bei Seite, selbst die aus ihren eigenen Reihen.

Die Zeit ist reif für Widerstand

Es ist an der Zeit, der Regierung die rote Karte zu zeigen. Dazu reicht es nicht, in mühsamen Einzelentscheidungen der Verwaltungsgerichte das ein oder andere Fettnäpfchen aus dem Weg zu räumen. Vielmehr müssen die Bürger diese Regierung massenhaft vor das Bundesverfassungsgericht zitieren. Dies, um klar zu machen, dass es nicht angeht, dass man einem Volk insgesamt die Würde stiehlt. Indem man ihm die Fähigkeit abspricht, in Eigenverantwortung für sich selber und die Mitmenschen Entscheidungen zu treffen, was für jeden einzelnen gut und richtig ist. Dass man ihm dessen beraubt, was Menschsein ausmacht, nämlich sein Individuum in der gemeinschaftlichen Beziehung zu seinen Mitmenschen zu erleben. Das ist unverzeihlich.

Wie gefühllos muss man sein, um ein einem alten Menschen in einem Wohnheim den Besuch des nächsten Verwandten zu verwehren. Wie gnadenlos muss man sein, schwerkranken Menschen im Krankenhaus den Besuch seiner Kinder zu verwehren, um Trost zu spenden oder Abschied zu nehmen.

Die Friedhofsruhe muss ein Ende haben

Es ist unvorstellbar. Keiner regt sich auf. Es herrscht eine Friedhofsruhe. Das können wir so nicht mehr weiter laufen lassen. Das ist zutiefst unmenschlich. Haben die denn kein Mitgefühl für unsere Kinder, die andere Kinder zum Spielen brauchen wie die Luft zum Atmen? Haben die denn gar kein Mitleid? Das hatten wir doch alles schon einmal. Das wollen wir nicht wieder haben. Wie konnte die Regierung das alles beschließen, trotz parlamentarischer Kontrolle?

Und dann kommt die FDP mit ihrer „Freiheitskommission“ daher und sagt: „Alle bisherigen Maßnahmen waren verhältnismäßig.“ Geht’s noch?

Fazit: Die Corona-Krise ist eine Regierungskrise

Was wollen wir tun? Jeder  von uns ist von den Verboten der Regierung in irgendeiner Weise direkt betroffen. Die Regierung hat ihre Maske fallen gelassen und uns nun bei Strafe verpflichtet, eine Maske aufzusetzen. Es bleibt uns daher nur noch der massenhafte Klageweg zu den Gerichten. Auf geht´s!

In diesem Sinne: Kopf hoch und bleibt gesund

Euer Jan f. Lüth

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Der Autor: Jan Friedrich Lüth

Jan Buch in Haltung

Nach dem Jura-Studium fogten 20 Jahre kaufmännische Verantwortung in Handels- und Industriebetrieben. Seine Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis gibt er seit mehr als 20 Jahren in Form von in Seminaren, Workshops und Einzelcoaching weiter.

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