Selbständigkeit

Kleinunternehmen

Einen Preisvorteil kannst Du nur dann nutzen, wenn Deine Leistungen bei identischem Preis besser sind oder Dein Preis bei vergleichbarer Leistung niedriger ist. Das kannst Du aber Deinem Kunden nur im persönlichen Verkaufsgespräch klar machen.
Einer aktuellen Verbraucherumfrage zufolge Suchen in Deutschland 24,5 Mio Verbraucher nach Gewerbetreibenden in Printmedien wie den Gelben Seiten. 73,5 % davon sind älter als 40 Jahre, das entspricht 18 Mio Verbrauchern. Nur 6,5 Mio Verbraucher sind jünger als 40 Jahre. Wenn Du nicht in den Gelben Seiten zu finden bist, erreichst Du also 35% Deiner Zielgruppe nicht.

Für Deine Werbestrategie stellt sich daher die Frage, ob Du es Dir leisten kannst, einen so großen Teil der Verbraucher bei Deinen Werbeanstrengungen unberücksichtigt zu lassen.

Daher macht es Sinn, Deine Firma in den Gelben Seiten eintragen zu lassen.

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Kleingewerbetreibender bist Du, wenn Dein „Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” und eine Eintragung in Handelsregister deswegen nicht notwendig ist und auch nicht freiwillig erfolgt ist.

Kleingewerbetreibender bist Du dann, wenn Dein Jahresumsatz unter 600.000 € oder Dein Jahresgewinn unter 60.000 € liegt. Das gilt in der Regel für alle Einzelunternehmer und GbR´s.

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Von Unternehmerlohn spricht man, wenn der Inhaber monatlich einen Gewinnanteil entnimmt, womit er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Es ist eine Gewinnentnahme, die nicht in den Betriebsausgaben als Personalkosten auftritt.

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Auch wenn die Produktion stillsteht, laufen die festen Kosten weiter, wie z.B. Mieten, Versicherungen oder Gehälter.

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Die vier häufigsten Kostenarten bei den variablen Kosten sind: Anschaffungs- und Herstellungskosten für Fertigungsmaterial, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Wareneinkauf oder Provisionen und Fremdleistungen.

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Seit 1968 wird die Umsatzsteuer nach dem Mehrwertprinzip berechnet.

In unserer arbeitsteiligen Wirtschaft durchlaufen Waren vom Rohmaterial übe die Fertigung bis zum Vertrieb einen mehrstufigen Wertschöpfungsprozess, bis sie beim Endkunden ankommen.

Jede Produktionsstufe mündet in einen Verkaufserlös. Auf diesen Umsatz wird dann die Umsatzsteuer erhoben. Dabei soll die Umsatzsteuer aber diese Produktionsstufe nicht belasten. Deshalb darf das Unternehmen die Umsatzsteuer für die eingekauften Produktionsmaterialien und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer abziehen (sog. Vorsteuer).

Damit wird im Endeffekt immer nur der Mehrwert der jeweiligen Produktionsstufe belastet. Daher kommt die Bezeichnung Mehrwertsteuer
Vor der Umstellung der Umsatzbesteuerung auf das Mehrwertsteuerprinzip 1968 gab es schon viele Jahre die Umsatzsteuer. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im Umsatzsteuergesetz. Deshalb spricht das Gesetz immer nur von der Umsatzsteuer. Die korrekte Bezeichnung ist also die Umsatzsteuer.

Der Begriff Mehrwertsteuer wird aber mit identischer Bedeutung verwendet. Sie soll aber gleichzeitig das jetzt geltende Mehrwertsteuerprinzip zum Ausdruck bringen. In vielen europäischen Ländern wird die Steuer deshalb auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, so zum Beispiel England, Frankreich, Italien und Spanien.
Vor Umstellung der Umsatzsteuer auf das Mehrwertsteuerprinzip 1968 hat der Staat auf jeder Wertschöpfungstufe Umsatzsteuer auf den Verkaufserlös erhoben.

Die Kosten, die das Unternehmen zur Erreichung der Wertschöpfung eingesetzt hatte, waren ihrerseits mit Umsatzsteuer belastet. Sie durften aber nicht mit der Umsatzsteuer auf die Verkaufserlöse verrechnet werden.

Mit der Umstellung der Umsatzsteuer auf das Mehrwertsteuerprinzip änderte sich das. Jetzt dürfen die Unternehmen diese in der Vorstufe entrichtete Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer, von der Umsatzsteuer abziehen.
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