Kleinunternehmen
Für Deine Werbestrategie stellt sich daher die Frage, ob Du es Dir leisten kannst, einen so großen Teil der Verbraucher bei Deinen Werbeanstrengungen unberücksichtigt zu lassen.
Daher macht es Sinn, Deine Firma in den Gelben Seiten eintragen zu lassen.
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Kleingewerbetreibender bist Du dann, wenn Dein Jahresumsatz unter 600.000 € oder Dein Jahresgewinn unter 60.000 € liegt. Das gilt in der Regel für alle Einzelunternehmer und GbR´s.
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In unserer arbeitsteiligen Wirtschaft durchlaufen Waren vom Rohmaterial übe die Fertigung bis zum Vertrieb einen mehrstufigen Wertschöpfungsprozess, bis sie beim Endkunden ankommen.
Jede Produktionsstufe mündet in einen Verkaufserlös. Auf diesen Umsatz wird dann die Umsatzsteuer erhoben. Dabei soll die Umsatzsteuer aber diese Produktionsstufe nicht belasten. Deshalb darf das Unternehmen die Umsatzsteuer für die eingekauften Produktionsmaterialien und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer abziehen (sog. Vorsteuer).
Damit wird im Endeffekt immer nur der Mehrwert der jeweiligen Produktionsstufe belastet. Daher kommt die Bezeichnung Mehrwertsteuer
Der Begriff Mehrwertsteuer wird aber mit identischer Bedeutung verwendet. Sie soll aber gleichzeitig das jetzt geltende Mehrwertsteuerprinzip zum Ausdruck bringen. In vielen europäischen Ländern wird die Steuer deshalb auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, so zum Beispiel England, Frankreich, Italien und Spanien.
Die Kosten, die das Unternehmen zur Erreichung der Wertschöpfung eingesetzt hatte, waren ihrerseits mit Umsatzsteuer belastet. Sie durften aber nicht mit der Umsatzsteuer auf die Verkaufserlöse verrechnet werden.
Mit der Umstellung der Umsatzsteuer auf das Mehrwertsteuerprinzip änderte sich das. Jetzt dürfen die Unternehmen diese in der Vorstufe entrichtete Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer, von der Umsatzsteuer abziehen.