Corona-Essay 02: Maskenball zwischen den Meeren

Masken-Pflicht in Schleswig-Holsteins Einzelhandel

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ice-cream-2731820_1280 – von Wolfgang Gerth auf Pixabay

Sonntag, der 10. Mai 2020, war ein wunderschöner warmer Sommertag. Den habe ich genutzt, um mit meinem Fahrrad eine kleine Tour zu unternehmen. Auf dem Rückweg kam ich bei unserer Eisdiele vorbei. Der Verlockung folgend, stellte ich mich voller Vorfreude in die Warteschlange.

Als ich am Eingang stand, sah ich diesen Hinweis:

Hinweis auf Masken-Plicht

Liebe Piccolo-Eis-Freunde, bitte denkt an die Maskenpflicht! Beim Bereten des Ladens genügt natürlich auch ein Schal oder ein Tuch. Vielen Dank für Euer Verständnis.

Ich war nicht darauf vorbereitet, unterwegs mit dem Fahrrad irgendwo eine Maske zu benötigen. Also sagte ich mir: Ich probier´s, mir auch ohne Maske ein Eis zu kaufen.

Warum diese Masken-Pflicht?

Warum, frage ich mich, hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins uns diese Masken-Pflicht verordnet? Hier mein Versuch, darauf eine Antwort zu finden.

Schwerpunkt:  öffentlicher Personennahverkehr

Die Masken-Pflicht der Landesregierung ist vornehmlich auf die besonderen Gegebenheiten im  ausgelegt. Laut Begründung der Verordnung trägt die konkrete Ausgestaltung der Masken-Verordnung insbesondere dem besonderen Umstand im öffentlichen Personennahverkehr Rechnung, (Zitat)

„dass (dort) Hygieneanforderungen und Abstände in den genannten Bereichen nicht in allen Konstellationen umfassend eingehalten werden können, um Mitpassagiere, Fahrpersonal oder Kontrollpersonal und anderweitiges Personal, das im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt wird, zu schützen.“

Ausweitung auf den stationären Einzelhandel

Warum, frage ich mich weiter, . . .
. . . hat man die Masken-Pflicht dann nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr beschränkt, sondern sie auch noch auf den gesamten stationären Einzelhandel ausgedehnt? Denn hier werden die Abstandsregeln ja ohne Weiteres eingehalten. Die Verordnung sei dort nur als Ergänzung gedacht zu dem bereits bestehenden Abstandsgebot von 1,50 Meter und den sonstigen Hygiene-Empfehlungen, heißt es in der Begründung-

Warum Befristung der Masken-Pflicht?

Und warum, frage ich mich  . . .
. . . ist diese Verordnung bis zum 31. Mai 2020 befristet?
In der Begründung der Verordnung heißt es dazu:

„Der Landesregierung ist bewusst, dass durch die jetzt vorliegende Verordnung zur Bedeckung von Mund und Nase in einem weiteren Bereich in elementare Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein eingegriffen wird. Dies hat seinen Grund darin, dass die Pandemie noch immer nicht zum Stillstand gebracht werden konnte.

Ja wie lange will die Landesreguerung denn die Einschränkungen aufrecht erhalten? Bis zum St.-Nimmerleins-Tag?  Sie räumt also ein, dass ihre bisherigen, unsere Grundrechte einschränkenden Maßnahmen bislang nicht geeignet waren, das angestrebte Ziel zu erreichen. Derartige ungeeignete Maßnahmen sind nach unseren verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht zulässig. Sie müssten deshalb sofort aufgehoben werden.

Nicht messbare Gummi-Ziele

Die Landesregierung zieht aber daraus die falsche Schlussfolgerung, ihren unwirksamen Maßnahmen eine ergänzende Maßnahme, nämlich die Masken-Pflicht hinzuzufügen. Dies in der Hoffnung, dann doch noch das Maßnahmenziel zu erreichen. Dementsprechend findet sich im weiteren Verlauf der Begründung zu dieser Verordnung diese Erläuterunf (Zitat):

 Diese Freiheitsbeschränkung ist deshalb als weitere, ergänzende Schutzmaßnahme zu verstehen, um . . . einen Beitrag zur Eindämmung der Infektion zu leisten.“

 Das heißt im Klartext: Mit der Masken-Pflicht beschneidet die Landesregierung unsere Grundrechte immer mehr. Sie sagt aber nicht, welchen Beitrag genau die Masken-Pflicht denn leisten soll. Damit lässt sich auch nicht überprüfen, ob diese Maßnahme überhaupt geeignet ist, das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. Das sind nicht messbare Gummi-Ziele.

Verlängerung der Masken-Pflicht, wenn neue Erkenntnisse fehlen

Die neue Verordnung ist am 24. April 2020 verkündet worden. Am 29. April ist sie in Kraft getreten. Und sie tritt mit Ablauf des 31. Mai 2020 außer Kraft.

Dazu schiebt die Landesregierung als Begründung für die Befristung hinterher (Zitat):

Die Landesregierung hat deshalb mit der Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung einen begrenzten Geltungszeitraum vorgesehen, damit neue Erkenntnisse möglichst zeitnah in neue, . . . möglichst weniger belastende Regelungen umgesetzt werden können.

Und was passiert, wenn es keine neuen Erkenntnisse gibt? Wenn also die Masken-Pflicht keine signifikante Änderungen zeigt?  Dann wird die Maßnahme verlängert, obwohl sie sich als wirkungslos erwiesen hat. Dasheißt, die alten falschen Schrauen werden immer fester angezogen. So einfach geht das. Das Prinzip Hoffnung auf neue Erkenntnisse ersetzt gezieltes Handeln.

Was soll die Masken-Pflicht im Einzelhandel bringen?

Bisher hat sich mir nicht erschlossen, was sich durch die Masken-Pflicht im Einzelhandel ändern soll. Jedenfalls nicht im Vergleich zu dem, was der Einzelhandel auch bisher schon vorsorglich praktiziert hatte. Er hatte nämlich bereits ein Kundenleitsystem zur Einhaltung des Abstandsgebotes eingerichtet. Dieses hilft dem Kunden, überall im Laden den Corona-Mindestabstand zum Vordermann einzuhalten. Der Begründung der Landesregierung ist nicht zu entnehmen, warum diese bisherige Vorsichtsmaßnahme nicht ausreichend gewesen sein soll.

Der Einzelhandel als Corona-Hilfspolizei

Warum, frage ich mich auch . . .
. . . sind keine Sanktionen in Form einer Ordnungswidrigkeit vorgesehen? Da steckt bestimmt ein Trick dahinter. Und der liest sich in der Begründung der Verordnung so (Zitat):

 Den zur Ausübung des Hausrechts Berechtigten wird in eigener Verantwortung
zugemutet, die ihm zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen, um auf die Einhaltung der Masken-Pflicht hinzuwirken.“

 Keine Strafvorschriften

Hier werden Bürger des Staates zwangsverpflichtet, als Hilfspolizei der Ordnungsbehörden die Einhaltung der Verordnung der Landesregierung sicherzustellen. Vermutlich durch Androhung von Hausverboten. Im Vertrauen auf die Vernunft ihrer Bürger verzichtet die Landesregierung gnädiger Weise für den Fall der Zuwiderhandlung auf staatliche Sanktionen wie Bußgelder und Geld- oder Freiheitsstrafen.

Statt dessen setzt sie jetzt die Einzelhändler als polizeiliche Vollzugs-Hilfsarmee ein. Das spart eigene Polizei- und Vollzugskräfte der Ordnungsbehörden. Und es ist auch viel effektiver. Bürger kontrollieren Bürger. Das nenne ich nicht wirklich “bürgerfreundlich“.

Hausverbot als Zwangsmittel

Was ist schon eine Geldbuße gegen das Hausverbot meines Lebensmitteleinzelhändlers, wenn ich mich weigere, in seinem Geschäft eine Maske aufzusetzen? Richtig eng wird es für mich aber dann, wenn ich mich in allen Geschäften weigern wollte, eine Maske zu tragen. Zum Beispiel, weil ich kurzatmig bin. Dann bliebe mir nur noch meine tägliche Lebensmittelversorgung über den Online-Handel. Das wäre dann wirklich eine noch schwerwiegendere Einschränkung meiner Lebensqualität.

Aber – die Verordnung sieht ja in § 3 Nr. 4 eine Ausnahme von der Masken-Pflicht vor für (Zitat):

 Personen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung oder einer  Behinderung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies durch einen Nachweis glaubhaft machen können.“

Woodoo-Sprache: ein glaubhafter Nachweis

In der Formulierung  “dies durch einen Nachweis glaubhaft machen” steckt ein sprachlicher Weichmacher.  Wenn ich etwas plausibel erklären kann, dann ist es glaubhaft. Dann brauche ich keinen weiteren Nachweis. Wenn ich zum Beispiel sage, ich sei kurzatmig. Dann wäre das angesichts meines Alters zumindest glaubhaft. Dennoch verlangt man von mir einen Nachweis. Dies obwohl die Begründung keinen Nachweis verlangt (Zitat):

Nicht zwingend erforderlich ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung.

Hab´s selbst probiert. Weil man mir eben gerade nicht glaubte. Man wollte eine Bescheinigung sehen. Und die muss dann von einem approbierten Arztes stammen. Da steht natürlich mein Name und meine Anschrift drin, vielleicht auch noch mein Geburtsdatum.  Wenn der Nachweis von einem Facharzt stammt, dann ist auch noch erkennbar, an welcher Art der Erkrankung ich leide.

Und wem gegenüber muss ich das glaubhaft machen oder nachweisen? Na klar, gegenüber demjenigen, der das Hausrecht hat. Der bestimmt, ob ich glaubhaft bin. Das sind der Ladenbesitzer und seine Mitarbeiter. Die nehmen jetzt plötzlich hoheitliche Polizeiaufgaben wahr.

Den Datenschutz vergessen

Und was ist mit meinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Datenschutzbestimmungen? Daran hat keiner gedacht. Diese Verordnung ist handwerklich einfach nur katastrophal. Da muss man jedes Vertrauen in unsere Politiker verlieren

Stigmatisierung und Diskriminierung

Selbst wenn ich diese Hürde genommen hätte, geriete ich als „unmaskierter Kunde“  bei der überwiegenden Mehrheit der maskierten Kunden in Verdacht, einer besonderen Risikogruppe anzugehören. Stigmatisierung und Diskriminierung drohen. Die Blicke meiner Mitbürger kann ich mir jetzt schon ausmalen.

Spaltung der Bürgergesellschaft

Hier wird ein doppelter Spaltpilz sichtbar. Einerseits treibt unsere Regierung einen Spalt zwischen uns Bürger. Sie bringt sie dazu, sich gegenseitig zu überwachen. Das erzeugt Anpassungsdruck, sich den behördlichen Anordnungen zu fügen. Damit verbunden ist die Gefahr, unliebsame Mitbürger zu denunzieren.

Mitarbeiter des Einzelhandels kontrollieren ihre Kunden

Andererseits kontrollieren die Mitarbeiter des Einzelhandels jetzt auf behördliche Anordnung ihre Kunden, ob sie die behördliche Masken-Pflicht einhalten.

Das Ergebnis ist in beiden Fällen, dass Vertrauen zwischen den Bürgern zerstört wird. Das ist der Nährboden einer jeden Diktatur. Das war im Dritten Reich so, und das war in der DDR so.

Fazit

Jetzt werde ich gezwungen, mich zu entscheiden. Entweder für die Einschränkung meiner Lebensqualität oder für die Einschränkung meiner Freiheit. Ich will mich aber nicht entscheiden müssen.

Bisher hatte ich beides: Lebensqualität und Freiheit.  Ich will nur mein Leben zurück. Das ist alles.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

In diesem Sinne: Kopf hoch und bleibt gesund

Euer Jan f. Lüth

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Der Autor: Jan Friedrich Lüth

Jan Buch in Haltung

Nach dem Jura-Studium fogten 20 Jahre kaufmännische Verantwortung in Handels- und Industriebetrieben. Seine Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis gibt er seit mehr als 20 Jahren in Form von in Seminaren, Workshops und Einzelcoaching weiter.

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