Einfache Buchführung
Als kleingewerbetreibende Einzelfirma brauchst Du keine Bilanz und auch keine doppelte Buchführung. Für Dich reicht die vereinfachte Einnahme-Überschussrechnung. Diese erfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Das gilt auch für alle Freiberufler, und zwar unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes und Gewinns.
Wenn Du also nicht zur Bilanz per Vermögensvergleich verpflichtet bist, dann brauchst Du auch kein Kassenbuch zu führen.
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Ein Kassenbuch muss folgende Angaben enthalten:
fortlaufende Nummer (Belegnummer)
Datum des Geschäftsvorfalls
Buchungstext
Betrag und Währung der Einnahme oder Ausgabe
zugrunde liegenden Steuersatz
Umsatzsteuer– bzw. Vorsteuerbetrag
aktueller Kassenbestand
Es empfiehlt sich, dafür ein Kassenbuch eines Formularverlages zu verwenden. So etwas bekommst Du im Schreibwarenfachhandel.
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Damit Du Wechselgeld hast, hattest Du zu Beginn des Tages Geld in die Kasse gelegt. Die Standgebühr hast Du wahrscheinlich auch bar bezahlt. Die Quittung legst Du in die Kasse für die spätere Abrechnung. Genau so machst Du das mit Ausgaben für Essen, Trinken oder WC.
Das nennt man eine offene Ladenkasse. Am Schluss eines jeden Tages erstellst Du einen Kassenbericht. Der muss fortlaufend nummeriert sein.
Und so ermittelst Du Deine Tageseinnahmen:: – Kassenendbestand des Vortages (Ermittlung durch Zählung)
– Bareinlagen (z.B. Wechselgeld)
+ Ausgaben (z.B. Standgebühr)
+ Barentnahmen (z.B. für Essen, Trinken, WC)
= Tagesseinnahmen.
Es empfiehlt sich, dafür ein Kassenbericht eines Formularverlages zu verwenden. So etwas bekommst Du im Schreibwarenfachhandel.
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