Viele meiner Kunden führen ein Kassenbuch. Auf meine Frage, warum, antworten sie: “Weil mein Steuerberater mir das so gesagt hat.” Warum das so sein muss, hat er aber nicht gesagt.
Ein Kassenbuch musst Du immer dann führen, wenn Du nach den gesetzlichen Bestimmungen zur doppelten Buchführung verpflichtet bist.
Wozu dient ein Kassenbuch?
Es dient der Kontrolle, ob die Kasse stimmt. Im Kassenbuch erfasst Du täglich alle bar getätigten Geschäfte. Das sind alle Bareinnahmen und Barausgaben. Auch wenn Du einen Betrag aus der Kasse nimmst und auf Deinem Bankkonto einzahlst, musst Du dies erfassen.
Am Ende des Tages vergleichst Du Deine Aufzeichnungen mit dem tatsächlichen Kassenbestand. Mit dem Kassensturz lässt sich tagesgenau kontrollieren, ob alle Bareinlagen und Barentnahmen lückenlos erfasst wurden.
Bilanzierungspflichtige Unternehmen können damit lückenlos nachweisen, wodurch sich der Kassenbestand gegenüber der letzten Bilanz verändert hat.
Buchführungspflicht
Buchführungspflicht bedeutet Ermittlung des Gewinns durch Bilanzierung. Das heißt, Vergleich der Vermögensbestände. Dazu bedarf es der doppelten Buchführung. Kleine Einzelfirmen mit einem Jahresumsatz unter 600.000 € oder einem Jahresgewinn unter 60.000 € werden Kleingewerbetreibende genannt. Sie können statt der doppelten Buchführung die vereinfachte Buchführung wählen.
Doppelte Buchführung
Doppelte Buchführung besagt, dass der Jahresabschluss aus zwei Teilen besteht:
- der Bilanz: Sie dient der Vermögensermittlung durch Vergleich des Firmenvermögens.
- der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung): Sie dient der Erfolgsermittlung durch Vergleich von Einnahmen und Ausgaben.
Als kleingewerbetreibende Einzelfirma brauchst Du in der Regel keine doppelte Buchführung. Für Dich reicht die vereinfachte Einnahme-Überschussrechnung. Diese erfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Du brauchst keinen Vermögensvergleich. Dasselbe gilt auch für alle Freiberufler, jedoch unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes und Gewinns.
Da Du nicht zur Bilanz per Vermögensvergleich verpflichtet bist, dann brauchst Du auch kein Kassenbuch zu führen.
- Dann muss es den steuerlichen Anforderungen genügen. Tut es das nicht, gibt es Probleme mit dem Finanzamt!
Was tun, wenn Du regelmäßige Bareinnahmen hast?
Auch wenn Du regelmäßige Bareinnahmen hast, brauchst Du noch lange kein Kassenbuch zu führen. Statt dessen trägst Du einfach alle Bareinnahmen täglich lückenlos in ein gesondertes Heft ein. Eine Eintragung der Einnahmen in Deinen Terminkalender reicht aber nicht aus. Denn hier ist keine lückenlose Erfassung möglich.
Wenn Du Bareinnahmen auf Märkten in einer offenen Ladenkasse sammelst, dann ist ein täglicher Kassenbericht nötig.
Weitere Tipps findest Du
– in meinem Buchhaltungs-Workshop
– in meinen Gratis-Starthilfen
– in meinen FAQ´s
Tschüs
Bis zum nächsten Blog
Jan F. Lüth
Willst Du wissen, wann mein nächster Blog erscheint, meine nächsten Workshops laufen?
Dann abonniere einfach meinen Newsletter
Der Autor: Jan Friedrich Lüth
Nach dem Jura-Studium fogten 20 Jahre kaufmännische Verantwortung in Handels- und Industriebetrieben. Seine Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis gibt er seit mehr als 20 Jahren in Form von in Seminaren, Workshops und Einzelcoaching weiter.