FAQ-Buchhaltung

Du musst ein Kassenbuch führen, wenn Du verpflichtet bist, Deinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) zu ermitteln. Grundsätzllich betrifft das alle Gewerbetreibenden.  Es sein denn, sie sind lediglich Kleingewerbetreibende. Das bist Du dann, wenn Dein Jahresumsatz unter 600.000 € oder Dein Jahresgewinn unter 60.000 € liegt.

Als kleingewerbetreibende Einzelfirma brauchst Du keine Bilanz und auch keine doppelte Buchführung. Für Dich reicht die vereinfachte Einnahme-Überschussrechnung. Diese erfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Das gilt auch für alle Freiberufler, und zwar unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes und Gewinns.

Wenn Du also nicht zur Bilanz per Vermögensvergleich verpflichtet bist, dann brauchst Du auch kein Kassenbuch zu führen.

Ein Kassenbuch dient der Kontrolle, ob die Kasse stimmt. Darin erfasst Du täglich alle  Bareinnahmen und Barausgaben. Aber nicht nur das. Auch wenn Du einen Betrag aus der Kasse nimmst und auf Deinem Bankkonto einzahlst, trägts Du dies in das Kassenbuch ein. Umgekehrt gilt das genau so: Wenn Du Geld in die Kasse legst, damit Du Wechelgeld hast.

Ein Kassenbuch muss folgende Angaben enthalten:

  • fortlaufende Nummer (Belegnummer)
  • Datum des Geschäftsvorfalls
  • Buchungstext
  • Betrag und Währung der Einnahme oder Ausgabe
  • zugrunde liegenden Steuersatz
  • Umsatzsteuer– bzw. Vorsteuerbetrag
  • aktueller Kassenbestand

Es empfiehlt sich, dafür ein Kassenbuch eines Formularverlages zu verwenden. So etwas bekommst Du im Schreibwarenfachhandel.

Wenn Du Deine Waren zum Beispiel am Wochenende auf Märkten verkaufst, dann kannst Du natürlich nicht jede Einnahme einzeln aufzeichnen. Dafür hast Du keine Zeit. Du legst den Kaufpreis einfach in die Kasse.

Damit Du Wechselgeld hast, hattest Du zu Beginn des Tages Geld in die Kasse gelegt. Die Standgebühr hast Du wahrscheinlich  auch bar bezahlt. Die Quittung legst Du in die Kasse für die spätere Abrechnung. Genau so machst Du das mit Ausgaben für Essen, Trinken oder WC.

Das nennt man eine offene Ladenkasse. Am Schluss eines jeden Tages erstellst Du einen Kassenbericht. Der muss fortlaufend nummeriert sein.

Und so ermittelst Du Deine Tageseinnahmen:: –  Kassenendbestand des Vortages (Ermittlung durch Zählung)
–  Bareinlagen (z.B. Wechselgeld)
+  Ausgaben (z.B. Standgebühr)
+  Barentnahmen (z.B. für Essen, Trinken, WC)
=  Tagesseinnahmen.

Es empfiehlt sich, dafür ein Kassenbericht eines Formularverlages zu verwenden. So etwas bekommst Du im Schreibwarenfachhandel.